Liebe Sportfreunde des VfL Nürnberg e. V.,
ab dem 2. April treten umfangreiche Lockerungen in Kraft. Wir wollen diese umsetzen, und appellieren zugleich an einen verantwortungsbewussten Umgang mit der neuen Freiheit:
Geschäftsstelle:
Besucher der Geschäftsstelle müssen eine MNS-Maske tragen
Räumlichkeiten und Vereinsgelände
Auf dem Sportgelände des VfL sowie in allen Räumlichkeiten einschl. Fluren, Umkleiden, usw. gilt ab sofort:
– keine Maskenpflicht
– keine Pflicht geimpft, genesen oder negativ getestet zu sein
– keine Abstandspflicht
– alle sanitären Einrichtungen können wieder uneingeschränkt genutzt werden
Sportausübung in den Hallen sowie auf dem Sportplatz
Bei der Sportausübung ist keine Maskenpflicht, keine Pflicht zu aktuellem Impf-/Genesenennachweis oder negativem Testnachweis. Keine Beschränkung in der Teilnehmerzahl.
BITTE achtet auf allgemeine Hygieneregeln wie Händedesinfektion/-waschen vor und nach dem Training, wo möglich haltet Abstand und tragt in Eigenverantwortung Masken zum eigenen Schutz, wenn ihr möchtet. Lüftet in den Hallen bestmöglich.
Für den Vorstand
Dino Gheri
Kategorie: Corona Updates
Aktuelles aus der Schwimmabteilung
Wir freuen uns, dass die Wassergymnastik wieder stattfinden kann. Die genauen Zeiten sind zu finden unter https://vfl-nuernberg.de/?page_id=385 -> Wassergymnastik.
Corona-Update – Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen
Liebe Vereinsmitglieder,
mehrfach mussten wir in den letzten Monaten die Frage nach einer VfL-Mitgliedsbeitrags- und/oder Abteilungsbeitragsrückerstattung negativ beantworten, da nach unserem Kenntnisstand eine solche rechtlich nicht zulässig ist. Wir selbst sind nicht glücklich darüber, da sich manche Abteilungsbeiträge – wie zum Beispiel in der Schwimmabteilung – ja gerade aufgrund der anfallenden Kosten dieser Abteilung (hier Schwimmbad-Miete) generieren.
Daher haben wir nochmal konkret beim zuständigen Finanzamt nachgefragt, die uns bestätigt haben, was uns auch schon die Steuerkanzlei schriftlich mitgeteilt hat: Die Rückerstattung der Mitgliedsbeiträge ist rechtlich nicht zulässig.
Kurz zusammengefasst: Würde der VfL Hauptvereinsbeiträge oder auch nur Abteilungsbeiträge an Mitglieder zurückerstatten, würde dies direkt zum Verlust der Gemeinnützigkeit des VfL Nürnberg e. V. führen. Dies hätte hohe Steuernachzahlungen, und künftig eine regelmäßig deutlich höhere Steuerlast zur Folge, wodurch der Verein wirtschaftlich wohl nicht mehr zu halten wäre.
Daher können wir auch weiterhin, trotz des behördlich vorgegebenen Verbots unseres Trainingsbetriebes, weder Hauptvereins-, noch Abteilungsbeiträge für die zurückliegenden Monate erstatten.
Wir bedauern dieses Ergebnis ausdrücklich und hoffen auf das Verständnis unserer treuen Mitglieder. Nun bleibt uns zu hoffen, dass sich die Lage in den nächsten Wochen oder wenigen Monaten deutlich bessert, so dass wir nach und nach unser Sportangebot wieder aufnehmen und erweitern können.
Die Vorstandschaft