Für einen geordneten Spielbetrieb sind folgende Spielregeln unerlässlich. Die Spielordnung ist leicht einzuhalten, wenn sich alle Mitglieder daran orientieren und fair miteinander umgehen!
1. Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder, die ihrer Beitragspflicht nachgekommen sind.
Erwachsene im Sinne der Spielordnung sind alle Mitglieder über 18 Jahre.
Jugendliche sind alle Mitglieder bis 18 Jahre.
2. Wer die Plätze benutzt, muss folgende Regeln einhalten:
a) Ein Spieler darf einen Platz nur für sich und nur dann reservieren, wenn er auf der Anlage anwesend ist und auch dort bleibt, bis er spielen kann.
b) Die Platzreservierung für ein Einzel erfordert an der Belegungstafel ein Namenschild, für ein Doppel mindestens zwei Namensschilder.
Namensschilder für Erwachsene sind rot, für Jugendliche grün, für Schnuppermitglieder gelb.
c) Während des Spiels muss für jeden Spieler sein Namensschild oder das Schild Gast im betreffenden Feld auf der Belegungstafel hängen. Erst nach Beendigung des Spiels ist eine erneute Platzbelegung erlaubt. Dieses einzuhalten kann von allen Mitgliedern und dem Platzwart eingefordert werden.
d) Die Spieldauer beträgt für ein Einzel 1 Stunde, für ein Doppel 1 ½ Stunden, jeweils einschließlich der Platzpflege, d. h. nach jedem Spiel ist der Platz abzuziehen und bei Trockenheit vorher mit Wasser zu sprengen.
e) Jugendliche können Mo. bis Fr. ab 17:00 Uhr sowie Sa., So. und Feiertage nur einen Platz belegen, wenn freie Plätze vorhanden sind. Beanspruchen Erwachsene in der oben angegebenen Zeit einen Platz, müssen Jugendliche nach Ablauf einer angebrochenen Viertelstunde ihr Spiel abbrechen, den Platz pflegen und freimachen.
Ausnahme: Tennisplätze Nr. 4 und Nr. 5
dürfen Jugendliche auch in der oben angegebenen Zeit belegen. Spielen
Jugendliche gemeinsam mit Erwachsenen, so gibt es ebenfalls keine
Einschränkungen.
f) Regen verändert die Eintragungen auf der Belegungstafel
nicht. Mitglieder der Abteilungsleitung sowie der Platzwart können
Plätze wegen Unbespielbarkeit sperren oder die Spielzeit verkürzen.
g) Hat ein Spieler Einzel- oder Gruppentraining, dann kann er 1 Stunde vor und 1 Stunde nach dem Training keine Platzbelegung vornehmen, außer es stehen freie Plätze zur Verfügung.
3. Gastspieler sind nur zugelassen, wenn sie mit einem Mitglied, im Doppel mit zwei Mitgliedern spielen. Gastspieler können Mo. bis Fr. ab 17:00 Uhr sowie Sa., So. und Feiertage nur einen Platz belegen, wenn freie Plätze vorhanden sind. Beanspruchen Mitglieder in der oben angegebenen Zeit einen Platz, müssen Gastspieler nach Ablauf einer angebrochenen Viertelstunde ihr Spiel abbrechen, den Platz pflegen und freimachen.
Der Beitrag für Gastspieler wird von der Abteilungsleitung festgelegt und ist entweder an ein Mitglied der Abteilungsleitung zu entrichten oder er wird vom Konto des Mitglieds abgebucht. Das Mitglied, der Name des Gastes, Tag und Spielzeit sind vor Spielbeginn deutlich lesbar in eine hierfür aushängende Gästeliste einzutragen.
4. Bei Ranglistenspielen und Turnieren entscheidet die Abteilungsleitung über die Platzbelegung.
5. Zu Beginn der Saison gibt die Abteilungsleitung bekannt, zu welchen Zeiten Tennisplätze für Mannschaftstraining und Trainer belegt werden.
Die Mitglieder werden gebeten, ihre Trainingsstunden bei den von der Abteilungsleitung zugelassenen Trainern zu nehmen. Andere Trainer sind wie Gastspieler zu behandeln.
6. Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden.
7. Verstöße gegen die Spielordnung können je nach Ausmaß bis zu einer Spielsperre führen. Entscheidungen trifft die Abteilungsleitung.
8. Der Platzwart ist, im Auftrag der Abteilungsleitung, zuständig für die Wartung und Pflege der Tennisplätze/Tennisanlage und Vergabe von Arbeiten, die als Arbeitsstunden gelten.
9. Für Änderungen dieser Spielordnung ist die Abteilungsleitung zuständig.
Nürnberg, Februar 2017