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Einzugsermächtigung / Sepa-Lastschriftmandat
Ich ermächtige den Zahlungsempfänger (VfL Nürnberg e. V.) Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Der individuelle Erstbeitrag wird zu Beginn des Folgemonats Ihres Beitritts abgebucht.
Zahlungsempfänger: VfL Nürnberg e. V., Salzbrunner Straße 38, 90473 Nürnberg Gläubiger-Identifikationsnummer: DE85VFL00000135403 Mandatsreferenz: wird separat mitgeteilt und entspricht der Mitgliedsnummer
Abweichend von den oben genannten Vereins- und Abteilungsbeiträgen zahle ich in dieser Saison lediglich einmalig 96 € (Erwachsene) bzw. 48 € (Jugendliche). Die Angebote der Tennisabteilung kann ich in diesem Zeitraum vollständig nutzen. Mit der Abbuchung des Schnupperbeitrags von meiner später genannten Bankverbindung bin ich einverstanden. Für den Spielbetrieb wird mir ein Namensschild ausgehändigt.
Mir ist bekannt, dass meine Schnupper-Mitgliedschaft automatisch zum 1. Jan. des Folgejahres in der von mir beantragten ordentliche Mitgliedschaft fortgeführt wird. Zu diesem Zeitpunkt werden die einmalige Aufnahmegebühr sowie künftig die regulären Vereins- und Abteilungsbeiträge fällig.
Zusätzlich hat jedes Schnuppermitglied über 16 Jahre im Jahr an einem durch die Abteilungsleitung bekannt gegebenen Termin einen Arbeitsdienst zu leisten. Für Mitglieder ab 75 Jahren fallen keine Arbeitsstunden mehr an.
Falls mir das Schnupperangebot nicht zugesagt hat und ich nicht weiter beim VfL Nürnberg Tennis spielen möchte, habe ich jederzeit die Möglichkeit meinen Austritt zu erklären. Der der Geschäftsstelle gegenüber schriftlich zu erklärende Austritt ist zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich.
Die gültige Abteilungsordnung und die Spielordnung sind mir bekannt und werden auf Verlangen ausgehändigt. Nach Beschluss der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied (auch Schnuppermitglied) über 16 Jahre im Jahr an einem durch die Abteilungsleitung bekannt gegebenen Termin Arbeitsdienst zu leisten. Für Mitglieder ab 75 Jahren fallen keine Arbeitsstunden mehr an.
Wird der Arbeitsdienst an einem der bekannt gegebenen Termine nicht geleistet, wird dies mit einer pauschalen Gebühr von 40 € belastet.
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